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Wer ist ein Berner Talent?
Was muss ich wissen?
Wie geht es weiter?
1.
Talent
Du hast deinen Antrag als «Berner Talent» gestellt.
2.
Talentförderpartner - bis Ende Februar 2022
a. Unterstützt deinen Antrag als «Berner Talent» oder lehnt ihn ab
b. Beurteilt deine beantragten schulischen Fördermassnahmen
3.
Sport: Kompetenzzentrum Sport - bis Ende März 2022
Prüft deinen Antrag und vergibt den Status «Berner Talent»
Berücksichtigt werden
- Dein Antrag
- Die Beurteilung deines Talentförderpartners
- Die Vorgaben des nationalen Sportverbands
> Nach dem Entscheid wirst du auf bernertalent.ch benachrichtigt.
3.
Musischer Bereich: kantonale Fachkommission - bis Ende März 2022
a. Prüft deinen Antrag und vergibt den Status «Berner Talent»
b. Als «Berner Talent» erhältst du eine Talentkarte
Berücksichtigt werden
- Dein Antrag
- Die Beurteilung deines Talentförderpartners
- Dein künstlerischer Kompetenzstand
- Dein Engagement
- Regelmässige Potentialeinschätzungen
> Nach dem Entscheid wirst du auf bernertalent.ch benachrichtigt.
4.
Schulen der Sekundarstufe II - bis Ende März 2022
(Mittelschulen: Gymnasien, Berufsfachschulen, etc.)
Deine Wunschschule wird sich mit dir in Verbindung setzen
4.
Obligatorische Schulzeit - bis Ende April 2022
A Dispensationen an deiner regulären Schule
Besprich deine Dispensationen mit deiner Schulleitung und lege das Formular «Berner Talent» sowie deinen Wochenplan vor
B Besuch einer Talentförderschule
Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) prüft deinen Schulwunsch
Berücksichtigt werden
- Die Vereinbarkeit von schulischer Ausbildung und Talentförderung
- Den Bericht der abgebenden Schule
Antrag bewilligt
Du wirst vom AKVB in die bestmögliche Talentförderschule deiner Region eingeteilt
> Nach dem Entscheid wirst du auf bernertalent.ch benachrichtigt.
Antrag abgelehnt
Du bekommst einen negativen Entscheid auf bernertalent.ch
Innert 10 Tagen können du/deine Erziehungsverantwortlichen eine anfechtbare Verfügung verlangen
C Besuch einer ausserkantonalen oder privaten Schule
Zusätzlich zum «Besuch einer Talentförderschule» wird bei der Wohnsitzgemeinde eine Stellungnahme eingeholt