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BERNER TALENT

Du bist in Ausbildung und erbringst ein hohes Engagement in den Bereichen Sport, Musik, Tanz oder weiteren musischen Bereichen? Dann bist du hier richtig.

Der Status «Berner Talent» an der Regelschule für das laufende Schuljahr 2026/27 kann weiterhin beantragt werden. Anträge können noch bis zum 2. Mai 2027 eingereicht werden.

Anträge für Talentförderschulen 2027/28

Sport:
Anträge für Neueintritte oder den Verbleib an einer Talentförderschule für das Schuljahr 2027/28 können vom 19. Oktober 2026 bis zum 15. Februar 2027 eingereicht werden.

In den musischen Bereichen gelten folgende Fristen:

Anträge für Talentförderschulen 2027/28
Tanz: ab 1. November 2026 bis 15. Februar 2027
Musik und andere musische Bereiche: ab 1. Dezember 2026 bis 15. Februar 2027

Anträge für die Talentkarte im musischen Bereich 2027/28 (Musik, Tanz, Gestaltung und Kunst, weitere)
Ab 15. Januar 2027 – die Talentkarte kann jederzeit während des Schuljahrs beantragt werden.

Anträge für den Beitrag «Junge Talente Musik» 2027/28 (Musik) zwischen dem 15. Januar und dem 30. April 2027.

Antrag Status
«Berner Talent»

Antrag Aufnahme
Talentförderschule Sek. I

Antrag Aufnahme
Talentförderschule Sek. II

Wer ist ein «Berner Talent»?

Bereich Sport
«Berner Talente» betreiben Nachwuchsleistungssport in einem anerkannten Club oder Verband.

Musischer Bereich
«Berner Talente» im musischen Bereich (Musik, Tanz, Gestalten, etc.) zeigen ihre besondere Begabung, engagieren sich in hohem Mass und werden systematisch gefördert.

Welche Angebote gibt es für «Berner Talente»?

An der Volksschule

Besuch eines schulischen Talentförderprogramms

Auf Volksschulstufe muss die Vereinbarkeit von schulischer Ausbildung und der Talentförderung mit dieser Lösung wesentlich besser sein. Frist für das Einreichen des Antrags: 15. Februar

Dispensationen

Dispensationen, wenn du kein schulisches Talentförderprogramm besuchst (dazu benötigst du den Status «Berner Talent»). Anschliessend musst du bei deiner Schulleitung ein Dispensationsgesuch einreichen.
Es gilt keine Frist für das Einreichen des Antrags. Damit deine Schule planen kann, solltest du den Antrag jedoch möglichst frühzeitig einreichen.

Auf der Sekundarstufe II (Gymnasien, Fachmittelschulen)

An den Gymnasien und Fachmittelschulen gibt es verschiedene Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Schule und Förderung besonderer Begabungen in den Bereichen Sport, Musik, Gestaltung und Kunst sowie Tanz

  • Besuch eines Begabtenförderprogramms; Frist für das Einreichen des Antrags: 15. Februar
  • Dispensationen
  • Unterstützung durch Coach bzw. Koordinator/in der Schule

Über eine Aufnahme in ein Begabtenförderungsprogramm oder über die Bewilligung von allenfalls benötigten einzelnen weiteren Massnahmen (z.B. Dispensationen) entscheidet die Schulleitung.

Weitere Informationen:

Kontakte
Für Anliegen im Bereich SportTelefon: 031 636 05 40info@bernertalent.ch
Für Anliegen im musischen Bereich (Musik, Tanz, andere)kunst@bernertalent.ch
Für Anliegen im Bereich Schule/Bildungbildung@bernertalent.ch